Schallschutz
Elektro-Installation in Schallschutzwänden
Guter Schallschutz ist ein wesentlicher Aspekt der Wohn- oder Arbeitsqualität und somit ein Wertekriterium für Gebäude. Nach einer aktuellen Umfrage gehört Schallschutz zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen eines Hauses. 82% der Befragten sind nicht bereit, Kosteneinsparungen zu Lasten des Schallschutzes hinzunehmen, 94% halten eine gute Schall-/Geräuschisolierung für wichtig und 57% sogar für besonders wichtig. Bauherren und Planer verlangen nach eindeutig definierten Kriterien und funktionierenden Lösungen, um angemessenen Schallschutz einfach und haftungssicher realisieren zu können.
Quickbox® Schallschutz
Vorschriften und Normen.
Die Norm SIA 181:2006 Schallschutz im Hochbau wurde dem vermehrten Ruhebedürfnis der Bevölkerung, der Weiterentwicklung der internationalen Normung und dem Stand der Technik angepasst und vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA per 01.06.2006 für gültig erklärt. Am 15.01.2007 publizierte der SIA ein Korrigendum der Anforderungswerte Aussenlärm. Die erhöhten Anforderungen sind nun für Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser und für neu errichtetes Stockwerkeigentum obligatorisch.
Bei wesentlichen Umbauten gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei Neubauten, wobei die Vollzugsbehörde die Möglichkeit hat, auf Gesuch hin Erleichterung zu gewähren.
Die öffentlich rechtlichen Vorgaben sind im Schweizer Umweltgesetz (USG) allgemein festgehalten. Die Schweizer Lärmschutzverordnung (LSV) konkretisiert diese Vorgaben. Sie fordert die Einhaltung der Mindestanforderung nach Norm SIA 181 – Schallschutz im Hochbau nur für lärmempfindliche Räume. Als lärmempfindliche Räume gelten:
- Wohnräume, ausser Küchen, Sanitär- und Abstellräume
- Betriebsräume mit längerem Personenaufenthalt, ausser Betriebsräumen mit erheblichem Betriebslärm.
Die Anforderungen gelten zwischen organisatorisch resp. rechtlich unabhängigen Nutzungseinheiten, wie zum Beispiel Nachbarwohnung.