Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (“Besteller”) gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen des ZVEI für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie – Grüne Lieferbedingungen“ in der Fassung des ZVEI von 2022 (nachfolgend „Grüne Lieferbedingungen“ – abrufbar auf unserer Website
www.kaiser-elektro.de), sowie ergänzend die nachfolgenden Zusatz-Bedingungen der KAISER GmbH & Co.KG. Im Falle unbeabsichtigter Widersprüche gelten unsere Zusatz-Bedingungen vorrangig.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1. Bestellungen, Umfang der Lieferungen oder Leistungen
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend (Artikel I Nr.1 der „Grünen Lieferbedingungen“) Ergänzend zu den „Grünen Lieferbedingungen“ gilt folgendes: Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden (im folgenden: Lieferer), falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Ergänzend zu Artikel II der „Grünen Lieferbedingungen“ gilt:
Die Katalogpreise sind unverbindliche Preisempfehlungen und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Euro. Die Preise der Produkte aus Messing unterliegen gewissen Schwankungen, die sich an der jeweiligen DEL-Notierung orientieren. Diese Preise basieren auf einer DEL-Notierung von 150 Euro für Ms58. Bei einer Veränderung dieses Kurses um mehr als 15 Euro nach oben oder unten wird pro 15 Punkte ein fünfprozentiger Zu- oder Abschlag angerechnet. Für die Kalkulation der Zu- oder Abschläge wird jeweils die DEL-Notiz des Datums zu Grunde gelegt, an dem der Auftrag bei uns eingegangen ist. Unsere aktuellen Sortimentspreise ohne Berücksichtigung eines möglichen Zu- oder Abschlags finden Sie in unserem Service-Bereich (Homepage).
Sind keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart, so gelten 10 Tage ./. 3% Skonto, 30 Tage netto, jeweils ab Rechnungsdatum.
3. Umsatzsteuer
3.1. Der Besteller versichert die Richtigkeit der Angaben seiner Adresse und seiner USt-IdNr. Wird eine Lieferung wegen Mängeln bei den Angaben der Adresse oder der USt-IdNr. als steuerpflichtig behandelt, ersetzt der Bestseller die von uns zu zahlende Steuer.
3.2. Liegt eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 6 a UStG vor, ist der Besteller verpflichtet, auf Anforderung eine Gelangensbestätigung abzugeben, die den Grundsätzen des § 17a UStDV entspricht. Kommt der Besteller auf unsere Aufforderung hin seiner Verpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, kann die Umsatzsteuer nachberechnet werden.
Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung bzw. bis zur Zahlung der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt nach Artikel III der einbezogenen „grünen Lieferbedingungen“ des ZVEI sowie Ziffer 4 dieser Zusatz-Bedingungen wird hiervon nicht berührt.
4.Eigentumsvorbehalt
Ergänzend zu Artikel III der „Grünen Lieferbedingungen“ gilt:
Sollen betriebsfremde Lagerkapazitäten für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren benutzt werden, ist dies dem Lieferer anzuzeigen. Der Besteller hat durch Einzelvereinbarung mit dem Lagerhalter dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Pfandrechte an den im Eigentum des Lieferer stehenden Waren nicht zur Entstehung gelangen. Bei Einlieferung ist der Lagerhalter schriftlich darauf hinzuweisen, dass die in Rede stehenden Waren Eigentum des Lieferers sind und nur unter Bedingung der Vermeidung eines Lagerhalterpfandrechts bei diesem eingelagert werden.
5. Versand
Die Preise gelten für Lieferbedingungen ab Werk bei Abnahme geschlossener Versandkartons verpackungskostenfrei. Angebrochene Verpackungseinheiten verursachen unabhängig von der Auftragshöhe einen Aufpreis von 5,- Euro je Verpackungseinheit. Aufträge zur geschlossenen Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Werte ab netto 800,- Euro werden frei Haus geliefert. Bei Kleinaufträgen unter 100,- Euro Netto-Bestellwert berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von 35,- Euro netto. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transportund Feuerschäden versichert.
6. Retouren
Warenrücksendungen können nur in Ausnahmefällen und erst nach unserer Genehmigung erfolgen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt hiervon unberührt. Bei Nichtbenachrichtigung werden Retouren auch von unseren Auslieferungslägern nicht angenommen und auf Kosten des Absenders zurückgeschickt. Unsere Retourenbedingungen finden Sie in unserem Service-Bereich (Homepage).
7. Haftung für Mängel
Für unsere Haftung für Sach- und Rechtsmängel gelten die Artkel VIII bis XII der „Grünen Lieferbedingungen“ des ZVEI.
8. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und eine etwaige Nacherfüllung ist Schalksmühle.
8.2. Für diese Zusatz-Bedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
8.3. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schalksmühle.
Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist.
Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Allgemeine Hinweise
Von uns durchgeführte, technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und gilt als unverbindlicher Hinweis. Für die Auswahl geeigneter Installationsdosen, deren Werkstoffe und für den sicherheitstechnischen sachgemäßen Einbau bleibt der Errichter von Elektro-Installations-Anlagen verantwortlich.
Stand 09/2023
Irrtum und technische Änderungen vorbehalten.